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Kraftwerksnebenprodukte

Aufgaben

  • Einfluss europäischer und nationaler Richtlinien und Gesetze auf die Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten und die Mitverbrennung von Abfällen und Sekundärbrennstoffen in Kraftwerken
  • Technische Normung von Nebenprodukten aus Kohlekraftwerken

  • Handling, Transport und Lagerung von Nebenprodukten
  • Bewertung von Untersuchungsverfahren in Hinblick auf Anlagensysteme und Stofftechnik
  • Einfluss der Mitverbrennung von Biomasse und Abfall auf die Eigenschaften der Kraftwerksnebenprodukte
  • Identifizierung von Anwendungsgebieten für Kraftwerksnebenprodukte
  • Initiierung und Betreuung von Forschungsprojekten zur Einführung bzw. zum Ausbau des Einsatzes von Kraftwerksnebenprodukten in bestimmten Anwendungsgebieten

  • Erhebung des Aufkommens und der Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten
  • Erfahrungsaustausch zur Steuerung und Sicherung der Produktqualität
  • Ausarbeitung von Merkblättern, Richtlinien und Handbüchern über Qualitätssicherung, Handhabung, Lagerung und Verwertung von Kraftwerksnebenprodukten

  • Organisation von Fachtagungen und Workshops

Service

  • Beratung zur Verwertung von Kraftwerksnebenprodukten
  • Beratung zur Produktoptimierung
  • Beratung bei Zulassungsverfahren

Abgeschlossene Forschungsprojekte (Auswahl)

Laufende Forschungsprojekte (Auswahl)

Informationen zu den Forschungsprojekte finden sich bei der VGB-Forschungsstiftung . Abschlußberichte mit TW-Kennung können bei der VGB PowerTech Service GmbH bestellt werden. Für Berichte mit “P” Kennung wenden Sie sich bitte an den Referenten für Kraftwerksnebenprodukte .


       Erzeugung und Verwendung von Nebenprodukten aus kohlebefeuerten Kraftwerken in Deutschland im Jahr 2006

Steinkohle Braunkohle
 Kapazität in MWth 68.605 64.311
 verfeuerte Kohle, Mill. t 50 164
 Nebenprodukt

Erzeugung

Verwendung

Erzeugung

Verwendung
Mill. t % Mill. t Tagebau % sonstige %
 Schmelzkammergranulat             1,77              100 --                 --                 --
 Kesselasche             0,62                97             1,94               86               14
 Flugasche             4,40                98             8,90               96                 4
 Wirbelschichtasche             0,35              100             0,36               90               10
 REA-Gips             1,92              100             5,57               10                90)*
 SAV-Produkt             0,32              100 --                 --                 --
 Gesamt             9,53                99          16,52               59
              41

      )* davon 8 % auf Rohstoffdepot

 

Herunterladen der VGB Statistik "Erzeugung und Verwendung von Nebenprodukten aus kohlebefeuerten Kraftwerken in Deutschland".

  

Kraftwerksnebenrprodukte und REACH


Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung che­mischer Stoffe) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Für Kraftwerksnebenprodukte, die vermarktet werden und damit nicht als Abfall anzusehen sind, ist jeder einzelne Hersteller zur Registrierung verpflichtet. Nicht registrierte Stoffe können in Europa seit dem 1. Juni 2008 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Eine Ausnahmeregelung bis zum 30 November 2010 kann für die Registrierung von Kraftwerksnebenprodukten in Anspruch genommen werden, da die Stoffe bereits im Altstoffverzeichnis gelistet sind (phase-in-substance). Voraussetzung dafür ist, dass die Hersteller diese Stoffe in der Zeit vom 1. Juni bis zum 30. November 2008 vorregistrieren. Für die Registrierung sind u.a. umfangreiche Nachweise zur Human- und Ökotoxizität der Substanzen vorzulegen. Zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen erarbeitet ein Projektgruppe Vorgaben für die Vor registrierung von Kraftwerksnebenprodukten. Der Projektgruppe gehören Vertreter der Verbände BDEW, VGB, BVK, BV Gips, EuroGypsum und ECOBA an. Ziel ist die Bildung europäischer Konsortien für die gemeinsame Registrierung von Calciumsulfat und Kraftwerksaschen.
Die europäischen Hersteller von Kraftwerksnebenprodukten sind eingeladen sich an dem Konsortium zu beteiligen ( REACH Mitgliederbrief ). Interessenten sind aufgefordert das beiliegende Antwortschreiben ( Word / PDF ) ausgefüllt zurückzusenden.

Ansprechpartner
  • Thomas Eck
    Telefon: +49-(0)2 01-81 28-2 09
    Telefax: +49-(0)2 01-81 28-3 64
    E-Mail: thomas.eck@vgb.org
  • Ines Moors
    Telefon: +49-(0)2 01-81 28-2 75
    Telefax: +49-(0)2 01-81 28-3 64
    E-Mail: ines.moors@vgb.org

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