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Betriebssicherheitsverordnung

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trat im Oktober 2002 in Kraft. Mit der Zusammenführung zahlreicher Verordnungen und Vorschriften im Bereich Arbeitsmittel, Explosionsschutz und überwachungsbedürftige Anlagen in die BetrSichV wurde ein ganzheitliches Anlagen- und Betriebssicherheitsrecht im Bereich des Arbeitsschutzes geschaffen. Durch die BetrSichV wurde aber auch die durch die europäische Gesetzgebung eingeleitete Trennung zwischen Beschaffenheit und Betrieb national vollzogen. Das nunmehr gefährdungsbezogene Schutzkonzept der BetrSichV unterscheidet sich damit wesentlich von den bisherigen amtlichen Vorschriften (z. B. Dampfkesselverordnung, Druckbehälterverordnung) und Technischen Regeln (z. B. TRD, TRB, TRR), die komponenten- bzw. arbeitsmittel bezogen aufgebaut und sowohl Beschaffenheits- als auch Betriebsanforderungen beinhalteten. Die BetrSichV und das zugehörige Technische Regelwerk des Ausschusses für Betriebssicherheit (TRBS) sollen einen flexiblen Rahmen für die Entwicklung von praxisgerechten, bedarfsorientierten Lösungen für den betrieblichen Arbeitschutz bilden.

Die VGB-Richtlinie R104 "Leitfaden zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in Kraftwerken" wurde durch Mitglieder der VGB Projektgruppe BetrSichV erstellt und ist speziell an Kraftwerksbetreiber gerichtet, die die BetrSichV in ihren Unternehmen bei bestehenden Anlagen oder bei der Planung und Realisierung von Neubauprojekten umzusetzen haben. Sie soll Führungskräften, dem Personal des Betriebes, der Technik, der Instandhaltung und des Arbeitschutzes sowie befähigten Personen eine Hilfestellung sein, um den Anforderungen der BetrSichV an Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen zu erfüllen.

Inhalt und Funktionalität des Leitfadens zeichnet sich u. a. aus durch:
  • umfangreiche kraftwerksbezogene Kommentierung der BetrSichV und der Technischen Regeln für Betriebssicherheit,
  • Zugriff über Internet durch autorisierte Nutzer,
  • Links zu zitierten Dokumenten (z.B. Verordnungstexte) und wichtigen Internetfundstellen,
  • Download von VGB-Dokumenten wie z. B diverse Formulare zursicherheitstechnische Bewertung und zum Ex-Schutz sowie Musterschreiben z. B. Benennung befähigte Person.
Die VGB-Richtlinie R104 wird dem Besteller ausschliesslich als Online-Version über das VGB-Informationsportal im Internet zur Verfügung gestellt. Über nachfolgende Links kann das Inhaltsverzeichnis eingesehen sowie die Richtlinie als Einzelplatz - oder Netzwerklizenz bestellt werden.

Das Positionspapier mit dem Titel " Erläuterungen zur Anwendung der 9. und 14. GPSGV sowie BetrSichV mit Schwerpunkt Turbinen " wird von dem VDMA, dem TÜV Rheinland und dem VGB getragen. Der Inhalt wurde nach einem Gespräch mit Herstellern, Betreibern und zugelassenen Überwachungsstellen beim damaligen  Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im März 2004 erstellt und vom ABS-Unterausschuss "Druck" verabschiedet und zur allgemeinen Anwendung empfohlen.
Zu diesem Thema verweisen wir auf das VDMA/VGB-Informationspapier und das inhaltsgleiche, englische EUnited Turbines/VGB Background Paper. Diese Dokumente legen die gemeinsame Sichtweise von Betreibern und Herstellern über den Anwendungsbereich der DGRL für Turbinen dar.

Ansprechpartner
  • Olaf Baumann
    Telefon: +49-(0)2 01-81 28-266
    Telefax: +49-(0)2 01-81 28-6266
    E-Mail: olaf.baumann@vgb.org

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