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RDS-PP - Reference Designation System for Power Plants

RDS-PP ist die konsequente Weiterentwicklung des bewährten Kraftwerk-Kennzeichen-Systems KKS. Es bietet gegenüber diesem eine Reihe von Neuerungen und Erweiterungen, die den heutigen Anforderungen an die Kennzeichnung von Kraftwerkskomponenten Rechung tragen. Gegenüber dem KKS wurde RDS-PP auch mit Blick auf neue Technologien in der Strom- und Wärmeerzeugung weiterentwickelt.

Das neue Kennzeichensystem basiert in Bezug auf die Strukturierungsprinzipien und die Kennzeichnungssystematik auf internationalen Normen, insbesondere DIN ISO/TS 16952-10, DIN EN 81346-2. An der Entwicklung des RDS-PP bzw. der zugrunde liegenden nationalen und internationalen Normen hat der VGB-Arbeitskreis "Anlagenkennzeichnung und Dokumentation" maßgeblichen Anteil.

Die Internationalität des RDS-PP sowie dessen durchgängige Strukturierung helfen, Fehler und Missverständnisse bei der Kennzeichnung zu vermeiden, wodurch die Anlagen-sicherheit erhöht wird. Wie schon das KKS, ist auch das RDS-PP ein gemeinsamer Standard für Betreiber und Hersteller von Kraftwerksanlagen. Die nunmehr weltweite Anerkennung eröffnet weitere Potenziale für langfristige Kostensenkungen bei Planung, Bau und Betrieb von Kraftwerksanlagen.

Essen, im Juni 2007 (aktualisiert Nov. 2011)

Konsultationsverfahren_VGB-RDS-PP_Anwendungsrichtlinie Windenergie 03 Feb. 2012 until 30 March 2012:

Eine Projektgruppe des VGB-Arbeitskreises „Anlagenkennzeichnung und Dokumentation“ überarbeitete die aus dem Jahr 2006 stammende VGB-Richtlinie B116-D2. Der neue Entwurf hat die Dokumentnummer VGB-S-823-T32 mit dem Titel „RDS-PP Anwendungsrichtlinie Teil 32: Windenergie“.  Der vorliegende Entwurf des VGB-Standards setzt insbesondere die Anforderungen nach Reduzierung der Freiheitsgrade im Rahmen gültiger Nomen, Erweiterung der Festlegungen und Regeln für die Anwendung, umfassende Berücksichtigung von Netzverteilungen und Infrastruktur mit einer Vielzahl von Beispielen / Anwendungsvorgaben um.
In Anlehnung an europäische Prozesse stellt der VGB den vorliegenden Entwurf öffentlich zur Konsultation.
Die Konsultation beginnt am 3. Februar 2012 und endet am 30. März 2012 (Zeitdauer 8 Wochen).
Zur Abgabe Ihrer Kommentare und Ihrer Lösungsvorschläge bitten wir um Anwendung des beigefügten Vordrucks (Beispiel in erster Zeile). Die Übergabe von Anlagen zu diesem Vordruck ist möglich, der Bezug zu der konkreten Position innerhalb des Vordrucks ist herzustellen.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare per Mail an folgende Adresse: ak-ad@vgb.org
Für den weitere Bearbeitung sind Einspruchssitzungen geplant, zu denen gesondert informiert wird.
Für Rückfragen während des Konsultationszeitraumes stehen die Mitglieder der Projektgruppe gern zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte dazu per Mail an ak-ad@vgb.org.

 

Ansprechpartner

  • Jörg Kaiser
    Telefon: +49-(0)2 01-81 28-2 88
    Telefax: +49-(0)2 01-81 28-3 21
    E-Mail: joerg.kaiser@vgb.org

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