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Projektnummer 308
Messtechnische Ermittlung der CH4- und N2O-Emissionen von Kraftwerken sowie Messung der Anteile elementaren und oxidierten Quecksilbers in Kraftwerksrauchgasen
Im Zusammenhang mit den Regelungen für die dritte
Emissionshandelsperiode wird diskutiert, weitere Treibhausgase, hierzu
gehören unter anderem Methan (CH
4
) und Lachgas (N
2
O),
in das Handelssystem für Emissionszertifikate aufzunehmen. Ferner ist
gemäß E-PRTR-Verordnung ("Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die
Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregisters") die Freisetzung bestimmter Schadstoffe von
Betriebseinrichtungen, z. B. Kraftwerksstandorten, oberhalb
festgelegter Mengenschwellen jährlich zu melden.
Beim Betrieb fossil befeuerter Kraftwerke fallen in geringen Mengen Emissionen von CH
4
und N
2
O
an. Die bisher von den Behörden verwendeten Emissionsfaktoren für diese
Treibhausgase liegen deutlich über den (wenigen) vorliegenden
Messwerten. Dies könnte in Bezug auf eine Einbeziehung in den
Emissionszertifikatehandel und bei anderen Überlegungen zur Bekämpfung
des Klimawandels, ebenso im Zusammenhang mit den jährlich
veröffentlichten E-PRTR-Daten, zu einer Überschätzung der Beiträge aus
der Strom- und Wärmeerzeugung und zu unrealistischen
Reduktionsverpflichtungen führen.
Durch kontinuierliche CH
4
- und N
2
O-Messungen
sollen daher realistische Emissionsdaten für diese Komponenten
ermittelt werden. Die Messungen sollen an vier Anlagentypen
durchgeführt werden: Steinkohle-Trocken- und Schmelzfeuerung,
Braunkohle-Trockenfeuerung und eine GuD-Anlage.
Die Verringerung
der Umweltbelastung durch Quecksilber (Hg) ist von der EU-Kommission
als wichtiges Handlungsfeld identifiziert worden. Bereits in ihrer in
2005 verabschiedeten "Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber“ wird
festgestellt, dass die Verbrennung von Kohle eine Hauptquelle für
Freisetzungen von Quecksilber darstellt. Der Eintrag von Quecksilber in
die Umwelt aus Kraftwerksrauchgasen wird in Deutschland u. a. durch
einen Depositionsgrenzwert (TA Luft) limitiert. Es ist zu vermuten,
dass zukünftig auch in anderen Mitgliedsstaaten in
Genehmigungsverfahren Quecksilbereinträge aus Kraftwerken begrenzt
werden.
Bei der Ausbreitungsrechnung für Quecksilber können sich
erhebliche Unterschiede bei der ermittelten Deposition ergeben. Der
Grund hierfür ist, dass erheblich voneinander abweichende
Depositionsgeschwindigkeiten für Quecksilber anzusetzen sind, je
nachdem, ob es in elementarer (Hg(0)) oder oxidierter Form (Hg(II))
vorliegt. In Deutschland ist bisher in Genehmigungsverfahren gemäß TA
Luft immer der wesentlich höhere Wert für oxidiertes Quecksilber zu
verwenden.
Da in Mitgliedsunternehmen Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass ein deutlicher Anteil des Quecksilbers in den
Kraftwerksrauchgasen in elementarer Form vorliegt, sollen im Rahmen
dieses Forschungsvorhabens parallel Messungen durchgeführt werden, die
Aufschluss über die prozentuale Verteilung dieser Hg-Spezies geben.
Hierdurch kann vermieden werden, dass den Kraftwerken zu hohe
Quecksilbereinträge in der Umgebung beigemessen werden.
Das Vorhaben wird bis zum Mai 2008 unter der Leitung von Klaus Schröder
vom ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co., Mönchengladbach,
durchgeführt. Der Hauptausschuss "
Umweltschutz, Arbeitssicherheit und
Chemie
" begleitet die Untersuchungen.
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