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Immissionsprognosen nach TA Luft bei komplex gegliedertem Gelände - Anwendung alternativer BerechnungsverfahrenProjektnummer 312Beim Neubau von Kraftwerken ist in Deutschland in Genehmigungsverfahren die von der geplanten Anlage verursachte Immissions-Zusatzbelastung in der Umgebung mit dem Ausbreitungsmodell der TA Luft zu ermitteln. Dieses Standardverfahren darf nur angewendet werden, wenn die Geländesteigungen im Beurteilungsgebiet kleiner als 1:5 sind und zudem wesentliche Einflüsse von lokalen Windfeldsystemen und andere meteorologische Besonderheiten ausgeschlossen werden können. Dieses Kriterium wird in den Mittelgebirgsregionen Deutschlands für eine große Anzahl von möglichen Standorten nicht eingehalten. Für diese Fälle ist eine Vorgehensweise bislang nicht festgelegt. Die Genehmigungsverfahren an solchen Standorten bewegen sich damit in einem ungeregelten Bereich. Dies führt in vielen Fällen zu erhöhtem Erklärungsbedarf und bei öffentlichen Verfahren zu massiven Bemühungen der Einwenderseite, die Untersuchungen in Frage zu stellen. Der VDI hat diese Fragestellungen aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe zur Erstellung einer VDI-Richtlinie ins Leben gerufen, in der Methoden beschrieben werden sollen, wie derartige Fälle, in denen das Verfahren der TA Luft nicht angewendet werden kann, zu behandeln sind. Zur Diskussion stehen zwei Methoden, die beide auf relativ aufwändigen Strömungsberechnungen mit prognostischen mesoskaligen Modellen beruhen und schon mehrfach im Rahmen von Genehmigungsverfahren zur Anwendung gelangt sind. Experten aus dieser VDI-Gruppe sollen im Rahmen einer Projektstudie mit beiden Verfahren sowie nach dem Standardverfahren der TA Luft Vergleichsrechnungen anhand konkreter Beispiele durchführen. Nur anhand einer solchen Studie wird es möglich sein, die Objektivität der Verfahrensbeschreibungen sicherzustellen und Kriterien festzulegen, unter welchen Bedingungen welches Verfahren anzuwenden sein wird. So ist es denkbar, im Rahmen der Richtlinie die restriktiven Anwendungsgrenzen der TA Luft weiter zu fassen, soweit hiermit ähnliche Ergebnisse wie mit den aufwändigeren prognostischen Verfahren zu erwarten sind. Das Vorhaben wird von Mai 2008 bis Mai 2009 von folgenden Einrichtungen durchgeführt:
Der Fachausschuss
Luftreinhaltung und Lärmschutz
begleitet die Untersuchungen fachlich. |
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