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Wie wird man Mitglied?Interessierte Unternehmen, sonstige Organisationen oder Einzelpersonen können einen formlosen schriftlichen Antrag zur Aufnahme in den Verband an die Geschäftsstelle richten. Über die Aufnahme als ordentliches, außerordentliches oder förderndes Mitglied entscheiden Geschäftsführung und Vorstand. Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung geregelt. Die Jahresbeiträge der VGB-Mitglieder richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. Für Wärmekraftwerke ist die Bemessungsgrundlage die installierte maximale Dampfleistung. Für alle übrigen nichtthermischen Anlagen ist die Bemessungsgrundlage die gesamte elektrische Bruttoleistung. Die derzeitigen gültigen Beitragssätze sind der Beitragsordnung zu entnehmen. |
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