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Endlager Schacht Konrad - Klage vom OVG Niedersachsen abgewiesen

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat heute (08.03.2006) Klagen gegen den Schacht Konrad - ein ehemaliges Eisenerzbergwerk, vorgesehen und in 2002 genehmigt für die Endlagerung nicht wärmeerzeugender radioaktiver Abfälle - abgewiesen und Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Das Deutsche Atomforum e.V. nimmt dazu wie folgt Stellung:

Beim Endlager „Schacht Konrad“ muss es jetzt weitergehen

Das Deutsche Atomforum begrüßt ausdrücklich die heutige Abweisung der Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager „Schacht Konrad“ durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. „Damit ist der Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem Jahr 2002 in allen Punkten bestätigt.“, kommentierte Dr. Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums, das Urteil. Um diese gerichtliche Klärung im Hauptsacheverfahren abzuwarten, hatten sich Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen in der Vereinbarung vom 11. Juni 2001 darauf verständigt, dass der Bund seinen Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurücknimmt. „Jetzt muss es mit ‚Schacht Konrad’ endlich weitergehen. Bei einem zügigen Ausbau des Endlagers könnte mit der Einlagerung etwa im Jahr 2013 begonnen werden.“, erklärte Hohlefelder.

„Mit dem nun möglichen Ausbau des Endlagers ‚Schacht Konrad’ kann eine wesentliche Komponente des im internationalen Vergleich weit vorangeschrittenen deutschen Entsorgungskonzeptes umgesetzt werden.“, so Hohlefelder weiter. Das ehemalige Eisenerz-Bergwerk „Schacht Konrad“ bei Salzgitter ist als Endlager für rund 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt. Es wird ca. 85 % aller radioaktiven Abfälle in Deutschland aufnehmen. Hiervon werden langfristig zwei Drittel von den Energieversorgungsunternehmen kommen. Ein Großteil der derzeit vorhandenen Abfälle entstammt jedoch dem Bereich der „öffentlichen Hand“, wie z. B. der Forschung oder der Medizin.

Die Erkundung des Salzstockes Gorleben als mögliches Endlager für hochradioaktive Abfälle ist derzeit unterbrochen. Allerdings stehen weder die seit Dezember 2005 vorliegenden Gutachten zu den methodisch-konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragen noch die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignung des Salzstockes Gorleben entgegen. Zudem ist die Entsorgungsfrage rein technisch bereits heute gelöst. „Da die in der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen dargestellten Zweifel am Salzstock Gorleben ausgeräumt sind, gilt es, die ergebnisoffene Erkundung dort möglichst schnell abzuschließen, um auch endgültige Klarheit über diesen Standort zu schaffen.“, sagte Hohlefelder.

Pressemitteilung zum Download als PDF

 

Die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH teilt mit:

GNS-Geschäftsführer Bröskamp: „Konrad-Urteil schafft endlich Klarheit“

Mit dem heutigen Urteil hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Klagen gegen den vom Niedersächsischen Umweltministerium im Mai 2002 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb des Endlagers Konrad abgewiesen. „Mit dieser Entscheidung sind die letzen Hindernisse für eine Realisierung des dringend erforderlichen Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Weg geräumt“, erklärte Holger Bröskamp, Sprecher der Geschäftsführung der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH aus Essen, nach der Urteilsverkündung.

Für die GNS als das für die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke (KKW) zuständige Tochterunternehmen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) schafft dies die notwendige Klarheit über den letzten Entsorgungsschritt der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle. „Bei einem zügigen Ausbau des Endlagers“, so Bröskamp, „kann mit der Einlagerung etwa im Jahr 2013 begonnen und dadurch der Bau zusätzlicher Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten vermieden werden.“ Durch die Endlagerung werden die radioaktiven Abfälle dauerhaft sicher von der Umwelt abgeschlossen, was sicherheitstechnisch vorteilhaft gegenüber einer langfristigen Zwischenlagerung ist.

Das ehemalige Eisenerz-Bergwerk „Schacht Konrad“ bei Salzgitter ist als Endlager für rd. 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktive Abfälle genehmigt. Langfristig werden etwa zwei Drittel der Abfälle von den deutschen EVU insbesondere aus der Stilllegung der KKW kommen.

Der Großteil der bis heute angefallenen und derzeit zwischengelagerten Abfälle von rd. 70.000 m³ entstammt jedoch dem Bereich der öffentlichen Hand, wie z. B. der Forschung oder der Medizin.

Pressemitteilung zum Download als PDF

 

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