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VGB/VDEW-Projektgruppe "Kraftwerksnebenprodukte und REACH" eingerichtet
Nach der politischen Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Ministerrat über die REACH-Verordnung ist damit zu rechnen, dass diese Ende 2006/Anfang 2007 in Kraft treten wird. Für die Betreiber von Kraftwerken als Verbraucher von Chemikalien, aber insbesondere auch als Produzenten von Nebenprodukten in Kohlekraftwerken hat REACH Bedeutung. Die Hersteller von Substanzen, zu denen z.B. auch Flugasche und Rauchgasentschwefelungsanlagengips gezählt werden, haben in einem Registrierungsdossier die produzierten Mengen und die Eigenschaften der Stoffe, die Anwendungsbedingungen sowie mögliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit darzustellen. Außerdem ist ein Stoffsicherheitsbericht vorzulegen. Der aktuelle Entwurf der REACH-Verordung (s. unten) sieht vor, dass sich Hersteller in Europa zusammenschließen und das Registrierungsdossier gemeinsam erarbeiten können. Damit soll der Aufwand für notwendige Untersuchungen (z. B. Tierversuche) reduziert werden.
Der VGB/VDEW-Gemeinschaftsarbeitskreis "Entsorgung" hat eine Projektgruppe eingerichtet, in der gemeinsam mit der Gipsindustrie ein Registrierungsdossier für REA-Gips erstellt werden soll. Im Nachlauf zu dieser Aktion sollen zusammen mit der ECOBA (European Coal Combustion Products Association) auch für die sonstigen Kraftwerksnebenprodukte entsprechende Registrierungsdossiers ausgearbeitet werden. Durch die gemeinschaftliche Erarbeitung wird der für den einzelnen Hersteller verbleibende Aufwand erheblich reduziert.
Die Geschäftsstelle wird die VGB-Mitglieder über die weitere Entwicklung der REACH-Verordnung und die daraus resultierenden Verpflichtungen weiter informieren.
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