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Entwurf des Zuteilungsgesetzes 2012 vorgelegt

Auf der Grundlage des Nationalen Allokationsplans (NAP II) für die zweite Handelsperiode (2008-2012) des Europäischen Handelssystems, den die Bundesregierung am 30. Juni 2006 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt hat, hat das Umweltministerium einen Entwurf für das Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) vorgelegt.

Das Gesetz legt die Zuteilungsbedingungen für die zweite Handelsperiode (2008-2012) fest und dürfte erheblichen Einfluss auf Investitionsentscheidungen für Kraftwerksneubauten haben. Für bestehende Kraftwerke sollen nur 85 Prozent der durchschnittlichen historischen Emissionen in den Jahren 2000-2005 zugeteilt werden. Für neue Kraftwerke ist ein Benchmarkansatz mit festgelegten Emissionswerten und Standardauslastungsfaktoren vorgesehen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

Download:


  Entwurf des ZuG 2012 als PDF

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