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Bundestag verabschiedet das Zuteilungsgesetz (ZuG) 2012
Der Bundestag hat am 22. Juni 2007 das Zuteilungsgesetz (ZuG 2012) für
die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels verabschiedet. Das
Gesetz wird nach Beratung im Bundesrat am 6. Juli 2007 voraussichtlich
Anfang August in Kraft treten. Der Bundestag hat eine Veräußerung von
40 Mill. Berechtigungen pro Jahr durch die Bundesregierung in das
Gesetz aufgenommen. Von der Gesamtmenge von 453 Mill. Berechtigungen
(pro Jahr) sind in Abzug zu bringen: 11 Mill. Berechtigungen für die
erstmals emissionshandelspflichtigen Anlagen, eine Reserve von 23 Mill.
Berechtigungen und die zur Veräußerung vorgesehenen 40 Mill.
Berechtigungen. Damit stehen für die Zuteilung der Bestandsanlagen des
Emissionshandels nur noch 397 Mill. Berechtigungen (pro Jahr) zur
Verfügung. Die Kürzungen erfolgen ausschließlich bei den Anlagen der
Energiewirtschaft.
Ansprechpartner:
Das Zuteilungsgesetz 2012 finden Sie hier zum Download:
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