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Bundestag verabschiedet das Zuteilungsgesetz (ZuG) 2012

Der Bundestag hat am 22. Juni 2007 das Zuteilungsgesetz (ZuG 2012) für die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels verabschiedet. Das Gesetz wird nach Beratung im Bundesrat am 6. Juli 2007 voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. Der Bundestag hat eine Veräußerung von 40 Mill. Berechtigungen pro Jahr durch die Bundesregierung in das Gesetz aufgenommen. Von der Gesamtmenge von 453 Mill. Berechtigungen (pro Jahr) sind in Abzug zu bringen: 11 Mill. Berechtigungen für die erstmals emissionshandelspflichtigen Anlagen, eine Reserve von 23 Mill. Berechtigungen und die zur Veräußerung vorgesehenen 40 Mill. Berechtigungen. Damit stehen für die Zuteilung der Bestandsanlagen des Emissionshandels nur noch 397 Mill. Berechtigungen (pro Jahr) zur Verfügung. Die Kürzungen erfolgen ausschließlich bei den Anlagen der Energiewirtschaft.

Ansprechpartner:

Das Zuteilungsgesetz 2012 finden Sie hier zum Download:


  Zuteilungsgesetz  (ZuG 2012)

 

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