Artikelbeschreibung
Im Kernkraftwerk wird die in Uran- und Plutoniumatomen ruhende Kernenergie zunächst freigesetzt und mittels einiger Umwandlungsprozesse letztlich in elektrische Energie umgewandelt. Leider fallen im Verlaufe dieser Prozesse radioaktive Stoffe an, die sich vor allem dadurch auszeichnen, dass eine für den Menschen schädliche "ionisierende Strahlung" von ihnen ausgeht. Es ist vor allem Aufgabe des verantwortlichen Schichtpersonals, die Anlage so zu fahren, dass Umwelt und Bevölkerung nicht über das zulässige Maß hinaus durch die Einwirkung dieser radioaktiven Stoffe belastet werden. Hierzu hat die jeweilige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde Emissionsgrenzen erlassen, die der Abgabe radioaktiver Stoffe über die beiden Emissionspfade Abluft und Abwasser begrenzen.
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