Artikelbeschreibung
Diese Richtlinie gilt grundsätzlich für neu zu planende konventionelle Kraftwerke, wie
- Kohlekraftwerke,
- Ölkraftwerke,
- Gaskraftwerke,
- kombinierte Kraftwerke (GuD),
- Heizkraftwerke,
- Heizwerke,
- Müllverbrennungsanlagen (auch: Abfallverbrennungsanlagen),
(2) und zwar insbesondere für die Bereiche mit Gebäuden und Gebäudeteilen:
- Dampferzeuger,
- elektrische Anlagen,
- Brennstoffversorgung (2.6: Kohle, Öl, Gas, Abfall),
- Rauchgasreinigungsanlage (Entstaubung, Entstickung, Entschwefelung),
- Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Wasseraufbereitung, Reststoffaufbereitung, Siloanlagen).
(3) In den Bereichen nach
(2) befinden sich in der Regel keine Aufenthaltsräume und keine ständigen Arbeitsplätze. Die Arbeitsabläufe werden üblicherweise von zentralen Warten ferngesteuert und -überwacht. Im Normalfall werden bedarfsorientiert Sichtkontrollen durch ortskundige Rundenganger vorgenommen.
(4) Bauliche Anlagen, die nicht kraftwerksspezifisch sind, wie z.B. Sozialgebäude, Verwaltungen, Werkstätten, Läger, Garagen usw., werden in dieser Richtlinie nicht behandelt. Der Brandschutz zu diesen Anlagen ist durch die gesetzlichen Vorschriften, z.B. die LBO, geregelt.
Zusatzinformation
| ISBN | 978-3-86875-017-1 |
| ISSN | Nein |
