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Stilllegung von Kernkraftwerken
Aufgaben
- Nachweis der Stilllegbarkeit der Kernkraftwerke und Anpassung des Konzeptes an den Stand der Technik anhand von zwei Referenzanlagen
- Ermittlung der Stilllegungskosten
- Bewertung neuer Gesetze und Vorschriften und Erarbeitung von Stellungnahmen
- Erstellung von Basisunterlagen zur Erfüllung behördlicher Auflagen
- Behandlung der Stilllegungsreststoffe und -abfälle
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Service
- Begleitung des Rechenprogramms zur Ermittlung der Stilllegungskosten
- Veröffentlichungen zum Konzept zur Stilllegung und zum Rückbau der EVU-Kernkraftwerke
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Ansprechpartner | |
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