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Enge Frist fuer die Beantragung von Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in Deutschland

Nach der Einigung von Bundesrat und Bundestag tritt das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) nach der Unterzeichnung durch den Bundespraesidenten in diesen Tagen in Kraft, waehrend das Gesetz ueber den nationalen Zuteilungsplan fuer Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007) zurzeit noch im Vermittlungsausschuss behandelt wird. Nach dem Zeitplan der Bundesregierung soll auch das ZuG 2007 vor der Sommerpause fertig gestellt werden und in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in einem Zeitraum von drei Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Antraege auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen einreichen muessen. Nach Ablauf der Frist koennen keine Antraege mehr gestellt und damit keine Berechtigungen mehr erlangt werden. Die Berechtigungen sollen bis zum 30. September 2004 von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim UBA zugeteilt werden.

Weitere Informationen:

Dr. W. vom Berg, Tel.: 49-(0)201-8128-274
wolfgang.vomberg@vgb.org

 

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