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Richtlinie für die Vergabe des Heinrich-Mandel-Preises
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Vorstand und Kuratorium der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG vergeben jährlich den Heinrich-Mandel-Preis in Höhe von 10.000 Euro für eine herausragende Leistung junger Hochschulabsolventen (Altersgrenze: 35 Jahre), die auf dem Gebiet der Strom- und Wärmeerzeugung tätig sind.
Der Preis hat seinen Namen zu Ehren von Professor Dr. mult. Heinrich
Mandel erhalten, dessen Lebenswerk richtungsweisend für Planung, Bau
und Betrieb von Kraftwerken war und wurde zum sechzigjährigen Bestehen
des VGB PowerTech e.V. geschaffen. Die damit auszuzeichnende Arbeit
kann sich sowohl auf neue Erkenntnisse aus Anlagen der Strom- und
Wärmeerzeugung als auch auf wesentliche Ergebnisse der Forschung
beziehen.
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Der Preis besteht aus einer Urkunde, die vom Vorsitzenden des Vorstandes des Kuratoriums der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG, dem als Vorstandsmitglied des Kuratoriums amtierenden Vertreter der Wissenschaft und dem Geschäftsführer der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG unterzeichnet ist, sowie dem obengenannten Geldbetrag.
Bei gleichwertigen Leistungen ist eine Teilung des Preises unter mehreren Vorgeschlagenen möglich. Falls keine preiswürdigen Arbeiten vorgeschlagen werden, kann die Verleihung des Preises für ein oder mehrere Jahre ausgesetzt werden.
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Das
Vorschlagsrecht haben
alle VGB-Mitglieder und die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates des VGB.
Die Vorschlagenden reichen zur Prüfung eine Begründung des Vorschlages und entsprechende Unterlagen
bis zum 30. April eines jeden Jahres
bei der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG ein. Die Leistungen, auf denen der
Vorschlag beruht, müssen bis zum Ablauf des dem Vorschlag
vorhergehenden Kalenderjahres durch mindestens eine Veröffentlichung
oder mindestens einen öffentlichen Vortrag nachgewiesen worden sein.
Eine Dissertation gilt nicht als Veröffentlichung in diesem Sinne.
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Die Prüfung und Entscheidung der Preiswürdigkeit obliegt dem Kuratorium und dem Vorstand der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG, die weitere Sachverständige heranziehen können. Die Entscheidung ist endgültig und schließt eine Berufung aus. Der Preis kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden. Ausnahmen sind nur durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes und des Kuratoriums der VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG möglich.
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Die Preisverleihung erfolgt durch den Vorsitzenden des VGB-Vorstandes anlässlich des VGB-Kongresses, der mit der Jahreshauptversammlung der VGB-Mitglieder verbunden ist. Der (die) Preisträger soll(en) anlässlich einer VGB-Vortragsveranstaltung und/oder in der VGB-Fachzeitschrift über die Ergebnisse der Preis-Arbeit berichten.
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Einsendeadresse
- VGB-FORSCHUNGSSTIFTUNG
Postfach 10 39 32
D-45039 Essen
Klinkestraße 27-31
D-45136 Essen
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