Bei der thermischen Behandlung entstehen ca. 6 Mill. t an festen Produkten, die entsprechend den Anforderungen der Kreislaufwirtschaft weiter zu nutzen sind.
Dass sich die Stoffe in den vergangenen Jahren als Baumaterialien bewährt haben, wird allgemein von der Branche bestätigt. Nicht zuletzt dafür werden erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der Aufbereitungstechnik unternommen sowie diverse Forschungsprojekte durchgeführt.
Das Bundesumweltministerium plant für diesen Herbst, den 2. Arbeitsentwurf einer Verordnung zum Einsatz von Ersatzbaustoffen vorzulegen. Von dieser Entwicklung sind auch die Hausmüllverbrennungsaschen betroffen. Bisher wurden die Anforderungen an diese Materialien u.a. durch das Merkblatt M 20 der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) geregelt. Spätere Anforderungen des Bodenschutzrechts, neue Erkenntnisse des Gewässerschutzes sowie die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts machen eine Neuregelung erforderlich. Dabei wird es notwendig sein, eine Balance zwischen dem Medienschutz von Boden und Wasser und den Zielsetzungen bezüglich Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung zu finden.
Weiter aktuell bleibt die Einstufung der HMV-Schlacken nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Auch das Thema REACH wird für die Nebenprodukte angesprochen.
Unter diesen Rahmenbedingungen bietet der 10. VGB-Workshop „Produkte aus der thermischen Abfallverwertung“ wichtige und aktuelle Informationen. Er wird wieder in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft Thermischer Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD e.V.) durchgeführt und richtet sich sowohl an die Betreiber von thermischen Abfallbehandlungsanlagen als auch an die Aufbereiter und Verwerter der Produkte. Den Vertretern der Aufsichtsbehörden bietet er Gelegenheit, unterschiedliche Aspekte dieser für den Wirtschaftskreislauf interessanten Stoffe zu betrachten. Es wird dargelegt, wie auch in Zukunft wirtschaftlich und umweltverträglich mit Produkten aus der thermischen Abfallverwertung umgegangen werden kann.
Tagungsort
Burg Warberg
An der Burg 3
38378 Warberg
Anfahrskizze:
www.burg-warberg.de
Anmeldung
Download Programm und Anmeldeformular
Die Anmeldung wird auf dem Anmeldeformular erbeten. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmerzahl für diesen Workshop ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksich-tigt und durch Zusendung einer Rechnung bestätigt.
Bitte das Anmeldeformular ausgefüllt an die VGB-Geschäftsstelle zurücksenden:
Gerda Behrendes
Postfach 103932
D-45039 Essen
Telefon #49/201/8128-313
Telefax: #49/201/8128-364
E-mail:
gerda.behrendes@vgb.org
Teilnehmergebühr und Leistungen
Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 300,00
Die Teilnehmergebühr ist mehrwertsteuerfrei.
Die Annahme von Bargeld, Schecks, Kreditkarten oder Devisen im Tagungsbüro ist nicht möglich.
Im Leistungsumfang sind die Workshopunterlagen (Ausgabe während der Veranstaltung), die Pausengetränke und ein Mittagsimbiss am 6.11.2008 enthalten.
Rücktritt
Bei Rücktritt werden folgende Gebühren einbehalten:
1. Bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 10 % der Teilnehmergebühr
2. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung 25 % der Teilnehmergebühr
3. Bei Nichtabmeldung oder Abmeldung am Tage der Veranstaltung volle Gebühr
Tagungsbüro
Öffnungszeiten:
6.11.2008 von 8.00 bis 16.00 Uhr
Tel.Nr. Tagungsbüro: +49/201/8128-207
Zimmerreservierung
www.burg-warberg.de
Tel: +49/5355/961 104 (Fr. Weigelt)