Die VGB-Richtlinie R161 hat das Ziel, Hinweise zu geben für das Errichten, Auslegen, Betreiben und Prüfen von Schutzeinrichtungen in elektrischen Eigenbedarfsanlagen von thermischen Kraftwerken.
Sie bezieht sich hauptsächlich auf den Bereich der Mittelspannungsanlagen (10/6 kV), wobei die übergreifende Funktion sowohl im Bereich des Generatorschutzes als auch im Bereich der NS-Anlagen berücksichtigt wurden.
Im Wesentlichen wird die Funktionalität der Schutzeinrichtungen beschrieben sowie deren Aufbau unter Berücksichtigung der Hardware, außerdem wird auf die Wartung und Schutzeinrichtungen eingegangen, speziell auf die an die MS-Anlagen angeschlossenen Verbraucher/Abgänge.
Das Umfeld des Schutzes findet hierbei auch Berücksichtigung, dargestellt durch die prinzipiellen EB-Varianten sowie die EB-Umschalteinrichtungen.
(2002)