Empfehlung zur Qualifikation des einsatzlenkenden Personals in Kernkraftwerken - ebook

ehem. Bestell-Kennz.: Nein
ISBN: urn:isbn:978-3-86875-480-3
Bestell-Kennz.: M121ebook
Erscheinungsdatum: Nein

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Kurzbeschreibung

Im Kapitel Instandhaltungsordnung der Betriebshandbücher (BHB) der Kernkraftwerke ist auf der Basis der Richtlinie für das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken des BMI die Vorgehensweise bei Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten festgelegt.

In der Instandhaltungsordnung (IHO) wird für jedes Arbeitsvorhaben ein Aufsichtsführender vor Ort (AvO) zwingend vorgeschrieben. Der AvO ist im Regelfall ein Fachhandwerker des Betreibers. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Aufsichtsdichte werden insbesondere während der Kraftwerksrevision mit vielen parallellaufenden Arbeitsvorhaben neben den betriebseigenen AvO auch Fremdfirmenmitarbeiter mit AvO-Aufgaben betraut.

Allen Betreibern obliegt die Verantwortung für die richtige Qualifizierung der AvO und die Sicherstellung des Kenntniserhaltes.

Bei AvO von Auftragnehmern (Fremd-AvO) muß vor einem Einsatz im Kraftwerk nachgewiesen sein, daß die erforderliche Qualifikation erworben ist. Weitere notwendige Kenntnisse − in der Regel anlagenspezifische − müssen vor dem Einsatz vor Ort vermittelt werden.

Die Fremd-AvO-Schulung am Standort darf entsprechend gekürzt werden, wenn Nachweise über eine ausreichende und übereinstimmende Kenntnisvermittlung von einem anderen Kernkraftwerk vorgelegt werden. Mit dieser Empfehlung soll eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise erreicht werden.

(1998)

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