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Mit dem Inkrafttreten der Druckgeräterichtlinie ist ein Paradigmenwechsel eingeläutet worden. Das bedeutet den Übergang von anlagenspezifischen zu Anlagen-unspezifischen technischen Regelwerken. Damit einhergehend gilt es, ein neues amtliches Regelwerk für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und den Betrieb von Anlagen zu erarbeiten. Damit besteht die Gefahr, dass bewährte technische Regeln verloren gehen, ohne dass gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. Anliegen der R200 ist es, nicht nur in geordneter Form den Erhalt der bisherigen technischen Regeln zu ermöglichen, sondern auch eine praxisorientierte Handreichung für den Bereich Feuerungsanlagen insbesondere Bekohlungs- und Mahlanlagen zu erstellen, um damit die notwendige Unterstützung bei der Umsetzung des neuen Regelwerks zu leisten.
Basis dieser Richtlinie sind daher die im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb von Kraftwerksfeuerungen relevanten Regelwerksteile der Technischen Regeln für Dampfkessel (TRD), die neuen Regelwerke zur Betriebssicherheit (TRBS) und die allgemein anerkannten Hersteller-Normen, soweit sie in diesem Zusammenhang aussagen machen.
(2007)
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