Die Sprache der Kraftwerkstechnik kennt für Aggregate, Komponenten, Einrichtungen, Geräte unterschiedliche Begriffe. Sowohl im Aggregate- als auch im Betriebsmittelschlüssel des KKS sind jedoch den einzelnen klassifizierenden Kennbuchstaben vorwiegend Sammelbegriffe fest zu geordnet. Diese Sammelbegriffe können beim Anwender Schwierigkeiten ergeben, wenn zwischen seinem zu klassifizierenden Begriff und den Sammelbegriffen des KKS keine eindeutige Zuordnung erkennbar ist. Daher entstand die Begriffszuordnungsliste, in der den in der Kraftwerkstechnik gebräuchlichen Begriffen die klassifizierenden Kennbuchstaben aus den KKS-Schlüsseln zugeordnet sind. Die Zuordnungsliste ist Bestandteil der KKS-Festlegungen.
Hinweis: Der VGB-Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE "KKS Kraftwerk-Kennzeichensystem. Richtlinie und Schlüsselteil" wird ergänzt durch den VGB-B 106 "KKS Anwendungs-Erläuterungen: Teile A, B1–B4," und VGB-B 105.1. "KKS Begriffszuordnungsliste zum Aggregate- und Betriebsmittelschlüssel".
Zusätzlich empfohlen werden der VGB-B 108 d/e "Richtlinie Regeln zur Bildung von Benennungen und deren Anwendung in der Kraftwerkstechnik" und VGB-S-891-00-2012-06-DE-EN "VGB-Abkürzungskatalog für die Kraftwerkstechnik".