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Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie erstreckt sich auf Schutzeinrichtungen für Aggregate und Systeme der Kraftwerksanlage (Block) einschließlich der Hilfs- und Nebenanlagen in fossilbeheizten Kraftwerken und in Kernkraftwerken - ausgenommen ist jedoch der Reaktorschutz. Weiterhin ausgenommen sind der elektrische Blockschutz und der elektrische Schutz für alle übrigen elektrischen Betriebsmittel im Kraftwerk. Sie werden behandelt in der VDEW-Broschüre "Empfehlung für den elektrischen Blockschutz", VDEW 1975, sowie in den in Vorbereitung befindlichen VDEW-Empfehlungen "Elektrische Schutzeinrichtungen für Hochspannungsmotoren in Kraftwerken" und "Maschinentechnischer Generatorschutz". Um den Anwendungsbereich für diese Richtlinie eindeutig abzugrenzen, werden hier die leittechnischen Sicherungseinrichtungen nach ihrer Funktion folgendermaßen unterschieden:
Die Schutzeinrichtung umfaßt alle Geräte der zugehörigen Signalgabeeinrichtung, alle Einrichtungen des zugehörigen Logikteils, der Steuerebene sowie die Abschaltarmaturen und Schalter einschließlich der jeweiligen Hilfsenergieversorgung. In dieser Richtlinie werden Schutzmaßnahmen, die Hilfseinrichtungen in Betrieb nehmen, nicht behandelt.
(1984)
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