Zur Realisierung eines Projektes wird vom Bauherrn für die Bau- und Montagearbeiten eine Baustelle eröffnet.
Auf der Baustelle und den zur Baustelle gehörenden Gebäuden, Lagerstellen und verkehrsflächen ist der reibungslose Ablauf aller Tätigkeiten unter größtmöglicher Sicherheit für die beschäftigten Personen und die Anlagen sicherzustellen . Hierzu dient diese Baustellenordnung . Neben den Bestimmungen dieser Baustellenordnung sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Auflagen, vorschriften und verordnungen, lnsbesondere auch die des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes, einzuhalten.
Wird die Baustelle im Bereich einer in Betrieb befindlichen Anlage eröffnet, ist sicherzustellen, daß der Betrieb dieser Anlage nicht gestört wird bzw Schnittstellen zu den vorhandenen Anlagen festgelegt werden. Bereits vorhandene Einrichtungen können in Absprache mit dem Betreiber mitgenutzt werden . Eventuell ist eine schriftliche vereinbarung notwendig.
Haftungs- und Versicherungsfragen grundsätzlicher Art sind zwischen dem Bauherrn und den Auftragnehmern gesondert zu vereinbaren.
Die Baustellenordnung gilt für alle Mitarbeiter des Bauherrn und für alle Mitarbeiter der Auftragnehmer und deren Unterlieferanten, soweit sie auf die Baustelle liefern oder dort tätig sind . Sie ist bei Projekten, bei denen Bau- und Montagearbeiten ausgeführt werden, anzuwenden.
Erforderliche Änderungen und projektspezifische Ergänzungen werden in Abstimmung mit der Projekt- und der Kraftwerksleitung vorgenommen und in Kraft gesetzt.
(1995)