Genehmigungen, Planungen, Ausführungen, Instandhaltungen und betriebsbegleitende Ertüchtigungen (Nachrüstungen) von Kernkraftwerken sind mit einer Vielzahl spezifischer Besonderheiten verbunden, die sowohl im Einvernehmen mit zuständigen Behörden (national, länderspezifisch oder regional geprägt) als auch unter Berücksichtigung von bau- sowie anlagentechnischen Ausführungsanforderungen zu handhaben sind.
Dieser VGB-Standard soll Planern, Erstellern/Lieferanten, Betreibern, Behörden und weiteren interessierten Kreisen eine Unterlage (basierend auf deutschen atomrechtlichen Grundsätzen) bieten, in der die besonderen bautechnischen Anforderungen bzw. Verfahren bei Planung und Bau von Kernkraftwerken zusammengestellt sind. Es werden Hinweise auf entsprechende Vorschriften, Regeln, Normen usw. gegeben.
Auf Veranlassung des VGB-Arbeitskreises „Bautechnik bei Kernkraftwerken“ hat eine Projektgruppe mit Beteiligung aller bautechnisch orientierten Fachbereiche den aktuellen Erfahrungsstand unter Einbeziehung von Erkenntnissen aus laufenden Neubau- und Nachrüstungsprojekten identifiziert und beschrieben.