Das Thema Betriebssicherheit im Kraftwerk ist mit Inkraftsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zunehmend vom Thema der funktionalen Sicherheit dominiert.
Elektrotechnische Systeme und Komponenten unterstützen bzw. ermöglichen den Kraftwerksprozess und stellen zudem mit dem Eigenbedarfssystem eine eigenständig zu betrachtende Funktionseinheit dar.
Es stellte sich die Frage, ob und in welchem Umfang zur Risikominimierung auch Schutzmaßnahmen durch sicherheitsgerichtete elektrische, elektronische oder programmierbare elektronische Systeme (E/E/PES) für die Elektrotechnik angewendet werden müssen. Nur für diese Systeme ist eine Kategorisierung nach Sicherheitsintegritätskriterien (z. B. SIL-Level) erforderlich.
Mit dem VGB-Standard VGB-S-163 wird für die elektrotechnischen Systeme und Komponenten des Kraftwerkes dargelegt, welche wesentlichen Vorschriften für die Beschaffenheit und den Betrieb gelten, und wie diese im Sinne der Umsetzung der BetrSichV angewendet werden. Zusätzlich soll ein Beitrag für ein einheitliches Verständnis zur Gefährdungsbeurteilung aller elektrotechnischen Systeme und Komponenten des Kraftwerkes erreicht werden.
Im Kapitel 3 werden für elektrotechnische Systeme und Komponenten zunächst die Gefährdungen benannt und die wesentlichen Vorschriften für Planung, Engineering und Errichtung dargelegt. Ausgewählte Hinweise sollen helfen, die Gefährdungen bereits bei der Planung geeignet zu berücksichtigen. Im Kapitel 4 werden Betrieb und Instandhaltung für elektrotechnische Anlagen zunächst übergreifend unter dem Gesichtspunkt der Betriebssicherheit und Arbeitssicherheit dargelegt und nachfolgend für ausgewählte Komponenten beispielhafte Empfehlungen für die Festlegung von Prüffristen und Prüfumfängen ergänzt.
Hinweise zu Anforderungen an die Netztrennung von Turbosätzen aus dem Turbinenschutz und dem maschinentechnischen Generatorschutz werden in einem eigenen Kapitel 5 dargelegt.