Der VGB-Standard „Empfehlungen zur Verbesserung der H2-Sicherheit wasserstoffgekühlter Generatoren“ wurde durch die VGB-Projektgruppe „H2-Sicherheit“ bearbeitet. Der aktuelle VGB-Standard VGB-S-165-00-2014-07-DE enthält die Überarbeitung der vormaligen „VGB-Richtlinie VGB-R 165“ aus dem Jahr 2006, welche eine Fortschreibung der im Jahre 1989 herausgegebenen gleichnamigen VDEW-Richtlinie darstellte.
Der VGB-S-165-00-2014-07-DE berücksichtigt die aktuelle für die Errichtung und den Betrieb von Generatoren mit Wasserstoff (H2) als Kühlmittel maßgebende DIN EN 60034-3 „Drehende elektrische Maschinen – Teil 3: Besondere Anforderungen an Vollpol-Synchronmaschinen“ Ausgabe 2009-03. Auf Basis der in dieser Norm gestellten neuen technischen Anforderungen und den mit der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung im Sinne der ATEX erfolgten Vorgaben für die sicherheitstechnische Betrachtung beim Betrieb dieser Anlagen wurde eine Überarbeitung der bisherigen VGB-Richtlinie erforderlich. Dabei wurden die Erfahrungen bei der Anwendung der VGB-R 165 berücksichtigt und die Zuständigkeiten der betrieblichen Experten für den Ex-Schutz deutlich herausgestellt. Aktuelle Erkenntnisse zu den geforderten Materialien und Anforderungen an Abdichtungssysteme wurden konkreter gefasst.
Die Projektgruppe „Generatoren“ des VGB-Arbeitskreises „Elektrische Maschinen und Anlagen“ setzte zusätzlich die Projektgruppe „H2-Sicherheit“ ein, die sich aus Gründen der Ausgewogenheit aus Mitgliedern von Betreibern und Herstellern wasserstoffgekühlter Generatoren zusammensetzte. Die Inhalte wurden zudem mit den Experten der VGB-Kern-AG „Betriebssicherheitsverordnung“ abgestimmt.
Zielsetzung der Überarbeitung war, zur weiteren Verbesserung der H2-Sicherheit in einem harmonisierten europäischen Umfeld den Herstellern und Betreibern einheitliche Empfehlungen an die Hand zu geben, nach denen Neuanlagen auszulegen bzw. bestehende Anlagen zu betreiben sind. Hierbei erfolgte auch die Ableitung grundlegender Empfehlungen für Maßnahmen an bestehenden Generatoren, die jedoch im Einzelfall stets neu zu bewerten und umzusetzen sind.