Dieser Standard richtet sich an Hersteller, Service-Dienstleister und Betreiber von Dampfturbinenanlagen und soll insbesondere dem Betreiber als Hilfsmittel zur Ausstattung seiner Dampfturbinenanlagen dienen.
Der sichere Betrieb von Dampfturbinen stellt hohe Anforderungen an die Überwachungs-, Begrenzungs- und Schutzeinrichtungen.
Um mit der raschen Entwicklung auf diesem Gebiet Schritt zu halten, wurde die 1967 von der VDEW herausgegebene Technische Richtlinie „Überwachungs-, Sicherheitsund Schutzeinrichtungen an Dampfturbinenanlagen“ vom VGB-Arbeitskreis „Turbinenbetrieb“ im Fachausschuss „Dampfturbinen und Dampfturbinenbetrieb“ letztmalig 1998 überarbeitet.
Nach vielen Jahren guter Erfahrungen mit der Anwendung dieser VGB-Richtlinie ist mit der Überführung der Richtlinie in den VGB-Standard VGB-S-103, insbesondere auch aufgrund der sich durch die Digitalisierung geänderten Ausführungen der Überwachungs-, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen, eine Überarbeitung der Richtlinie erforderlich geworden. Es ist von Fall zu Fall zu überlegen, ob die Richtlinie für ältere Dampfturbinenanlagen in sinnvoller Form anzuwenden ist. Sie enthält deshalb auch Hinweise für Nachrüstmöglichkeiten.