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Die vorliegende Richtlinie soll Hinweise für die Konstruktion, die Herstellung und den Einbau von Ankerkörpern geben und dabei als Orientierungshilfe für die an der Planung und Ausführung von Kraftwerksbauten beteiligten Parteien - Bauherr und Auftragnehmer unter Einbeziehung der Bereiche Anlagentechnik und Bautechnik - dienen. Ankerkörper sind Schnittstellen zwischen aufgehenden Stahlkonstruktionen der Anlagen- und Bautechnik und dem Massivbau. Mit Hilfe der Richtlinie als Bestandteil von Ausschreibungen sollen ihre Planung und die Ausführung vereinfacht, Schnittstellenprobleme minimiert und als Folge Investitionskosten reduziert werden. Verankerungen in Turbinenfundamenten, Ankerplatten mit Kopfbolzendübeln sowie Befestigungen mit Verbund- und Schwerlastdübeln werden im Hinblick auf die dort geltenden besonderen Bedingungen nicht in dieser Richtlinie behandelt.
(1999)
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