Für eine wirtschaftliche Herstellung und einen einwandfreien Betrieb von Produktionseinrichtungen sind als eine wichtige Voraussetzung eindeutige und umfassende Vereinbarungen über Auslegung, Abmessungen und Errichtung zu treffen. Dies ist bei Krananlagen besonders wichtig, weil hier verschiedene Fachdisziplinen, wie z. B. Maschinenbau in Verbindung mit Beton- und Stahlbau, an der Herstellung beteiligt sind.
Nach vorliegenden Betriebserfahrungen bzw. experimentellen und theoretischen Untersuchungen ist ein gutes Fahrverhalten der Krane, das im Wesentlichen durch einen geringen Verschleiß an Schienen und Spurführungselementen (z. B. Spurkränzen) gekennzeichnet ist, nur dann gewährleistet, wenn besondere Maßtoleranzen für verschiedene Baugruppen eingehalten werden.
Geometrische Veränderungen an Krananlagen, und zwar sowohl am Kran als auch an den Kranbahnschienen, treten in der Praxis sehr häufig auf. Geologische Bodenbewegungen (Baugrundsetzungen), Bergsenkungen, dynamische Einwirkungen durch Maschinen und Fahrzeuge oder nutzungsinduzierte Abweichungen von den Herstellertoleranzen sind wesentliche Ursachen und damit Gründe für eine Kranbahnvermessung, die zu den Instandhaltungsmaßnahmen zu zählen ist.
Regelmäßig durchgeführte Kontrollen geben Auskunft über den Zustand von Kran und Kranbahnschiene. Die Regelmäßigkeit kann dazu beitragen, die laufenden Instandhaltungskosten zu senken. Darüber hinaus werden Sicherheitsrisiken minimiert. Die vorliegende Richtlinie, die als vollständig neu bearbeitete Fassung die alte Ausgabe von 1981 ersetzt, soll Verfahren und Vorgehensweisen der Vermessungstechnik bei der Überwachung von Kranbahnanlagen aufzeigen und als Grundlage für Leistungsbeschreibungen bei Auftragsvergaben dienen. Sie richtet sich vorrangig an Nutzer und Hersteller von Kranbahnen in Kraftwerken und anderen vergleichbaren Industrieanlagen.
(2005)