Beim Neubau von Kraftwerken und bei der Revision der Prozessleittechnik bestehender Anlagen gehört die Implementierung von Spezialwerkzeugen zur prozesstechnischen Optimierung zunehmend zum Lieferumfang des Leittechnik-Ausrüsters. Obwohl diese Module je nach Hersteller bzw. Lieferant unterschiedliche Bezeichnungen tragen, verbergen sich dahinter oftmals ähnliche Lösungsansätze, Datenmodelle und Verarbeitungsalgorithmen.
Aber auch ältere Anlagen werden zunehmend mit Systemen nachgerüstet, die Funktionalitäten zur energetischen Optimierung zur Verfügung stellen, die über eine einfache Prozessbeobachtung und Kennziffernbildung deutlich hinausgehen. Solche Nachrüstungen werden zum Teil ebenfalls von industriellen Anbietern, teilweise auch vom Betreiberpersonal selbst oder aber von darauf spezialisierten Dienstleistern vorgenommen.
Im deutschsprachigen Raum hat sich der Begriff „Prozessgüte“ zur energetischen Bewertung des Zustands einer Anlage, eines Systems oder einer Komponente durchgesetzt. Dieser Begriff und einige wenige davon abgeleitete Definitionen wurden inzwischen in den „Begriffen der Versorgungswirtschaft“ verankert. Das Hauptmerkmal dabei ist die Unabhängigkeit der Kennziffern von den jeweiligen Umgebungs- bzw. Betriebsbedingungen.
Darüber hinaus finden sich in den einschlägigen Regelwerken und in der Fachliteratur bisher aber nur wenige Hersteller-unabhängige Beschreibungen und Vorgaben zu dieser Thematik, sodass sich weder die derzeit existierenden Prozessgüteüberwachungssysteme selbst noch die damit generierten Informationen unmittelbar vergleichen lassen.
Daraus resultiert die Haupt-Zielstellung für den vorliegenden VGB-Standard, wichtige Begriffe, Gleichungen, Einheiten und Randbedingungen zu vereinheitlichen und so eine gemeinsame Bewertungsbasis für interessierte Anlagenbetreiber zu schaffen. Potenzielle Anwender sollen praxisbezogen auf technische und organisatorische Schwerpunkte hingewiesen werden und so bei der Realisierung eigener Prozessgüte-Projekte unterstützt werden.