Mit dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 setzte für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen ein Paradigmenwechsel im Technischen Regelwerk ein. An Stelle eines bisher anlagenspezifischen Regelwerkes, wie es z. B. für Dampfkesselanlagen die Technischen Regeln Dampfkessel (TRD) darstellte, ist nun ein gefährdungsbezogenes Regelwerk in Kraft gesetzt worden.
Diese neuen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gelten branchenunabhängig für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Anliegen dieses VGB-Standards ist es, den Wissensstand der bisherigen bewährten Technischen Regeln für Dampfkessel (TRD 601 Blatt 1, Blatt 2 und TRD 603 Blatt 1, Blatt 2) zu erhalten, um damit dem Betreiber von Dampfkesselanlagen eine praxis-orientierte Handlungsanleitung für den Betrieb von Dampferzeugern der Kategorie III (ab 1.000 bar/Liter) und der Kategorie IV in die Hand zu geben.
In diesem Standard werden insbesondere folgende Themen behandelt:
- Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
- Überwachung, Wartung und Prüfung
- Prüfdokumentation Instandsetzungen und Erprobungen
- Anzeige von Schadensfällen
- Checklisten für die Wartung, Beaufsichtigung und Bedienung der Dampfkesselanlage
- Zusätzliche Anforderungen bei nicht ständiger Beaufsichtigung
Inkl. Änderung 2024-05