Vor über zwanzig Jahren erschien die 1. Ausgabe dieser Richtlinie als Reaktion auf die rasante technische Entwicklung und die damit einhergehende wachsende Bedeutung des Kondensators im Anlagenbau. Nachdem sich nun die Richtlinie in den letzten Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht bewährte und naturgemäß die Wirtschaftlichkeit einer Anlage auch weiterhin in hohem Maße von dem Betrieb der Kondensationsanlage beeinflusst wird, wurde entschieden, die Richtlinie beizubehalten und zu aktualisieren. Eine grundlegende Überarbeitung war nicht notwendig.
Sowohl die Abhandlung des Bereichs der Abnahmemessungen zur Überprüfung zugesicherter Eigenschaften, als auch die Betrachtung der Betriebsüberwachung zur Untersuchung des aktuellen Kondensatorzustands bei Betrieb wurden beibehalten, sodass weiterhin Hersteller und Betreiber gleichermaßen Adressaten dieses Standards bleiben. Ergänzt wurden weitere praktische Hinweise zur Betriebsüberwachung und Abnahmemessung.
Bedingt durch Weiterentwicklungen in der Messtechnik und auch insbesondere im Bereich der Datenerfassung und -verarbeitung enthält die aktuelle Ausgabe zahlreiche Neuerungen in der Formulierung sowie ergänzende Passagen in allen Kapiteln.
Weiterhin flossen zusätzliche Überlegungen in die Modellierung und Programmierung des Kondensatornachrechnungsprogrammes mit ein. Augenfälligste Änderung ist sicherlich der Wechsel der Ein- und Ausgabemaske auf die Benutzeroberfläche einer Tabellenkalkulation. Zur Berücksichtigung des Einflusses des Salzgehaltes wurde die Stoffwert-Bibliothek LibSeaWa.dll zur Berechnung der thermodynamischen und Transporteigenschaften des Kühlwassers mit der neuen IAPWS Industrial Formulation 2013 in das Programm eingebaut, die von Prof. H.-J. Kretzschmar von der Hochschule Zittau/Görlitz zur Verfügung gestellt wurde [2]. Darüber hinaus wurden auch einige interne Berechnungsfaktoren nach intensiver Testphase in Abstimmung mit Herstellern und Betreibern eingeführt und angepasst. Damit können nun auch bei vergrößerten Abweichungen von den Auslegungsbedingungen belastbare Ergebnisse berechnet werden. Dies bedeutet insbesondere, dass der Gültigkeitsbereich der Korrekturrechnung von ±2 K abweichender Kühlwassereintrittstemperatur auf ±4 K erweitert wurde.