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In der dritten Auflage des VGB-Standards S-517 (vormals TW 507) wurde als Erweiterung zur zweiten Auflage die Beurteilung von Zeitstandschäden an Schweißverbindungen (Rund- und Stutzennähten) in die Richtreihe mit aufgenommen. Hiermit wird der hohen Anzahl der im Rahmen wiederkehrender Prüfungen mittels Gefügeabdrucktechnik untersuchten Schweißverbindungen Rechnung getragen. Die in der zweiten Fassung dargelegten metallphysikalischen Grundlagen zur Entwicklung von Zeitstandschäden gelten grundsätzlich auch für die Schädigungsentwicklung an den Schweißverbindungen.
Da es sich bei Kriechschäden an Schweißverbindungen um örtlich begrenzte Schädigungen handelt, sind in der Regel andere Maßnahmen abzuleiten als bei den üblicherweise großflächigeren Schädigungen im Grundwerkstoff. Daher wurde zur Abgrenzung von Grundwerkstoff- und Schweißnahtschädigung für die Bewertungsrichtreihen eine jeweils andere Nomenklatur verwendet.
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