Zweiten Ausgabe 2017 des VGB-Standards VGB-S-013-00-2017-04-DE.
Der hier vorliegende VGB-Standard für die Bau- und Montageüberwachung bei der Herstellung von Wasserrohrkesseln und zugehörigen Anlagenkomponenten wurde in intensiven Gesprächen zwischen dem Fachverband Dampfkessel-, Behälter- und Rohrleitungsbau e.V. (FDBR) und dem VGB PowerTech e.V. (VGB) überarbeitet und erhielt die Zustimmung des FDBR.
Der VGB-Standard dient zur Sicherung der vom Auftraggeber erwarteten bzw. geforderten Qualität.
Die Marktsituation zwingt die Auftragnehmer (Hersteller und Fertiger), ihre Produkte und Leistungen immer kostengünstiger anzubieten. Die Erfahrungen zeigen, dass die Kosteneinsparungen bei der Herstellung wesentlich zu Lasten der Qualität durchgesetzt werden. Deswegen ist die Vorgabe von Qualitätssicherungsmaßnahmen – beginnend von der Ausschreibung bis zur Abnahme – durch den Auftraggeber (AG) unabdingbar. Dieser Standard ist eine geeignete Grundlage für den Auftraggeber und den Auftragnehmer (AN) zur Erreichung der geforderten Qualität.
Dieser Standard deckt die Prozesse von der Bestellung bis zum Inverkehrbringen des Wasserrohrkessels und deren Anlagenkomponenten ab. Das Inverkehrbringen ist spätestens mit der Inbetriebnahmeprüfung nach § 15 BetrSichV abgeschlossen. Der Prozess der Inbetriebnahme ist nicht Bestandteil dieses Standards.
Dabei bedeuten – im Sinne dieses Standards – Bau- und Montageüberwachung (BMÜ):
– Bauüberwachung: Qualitätssichernde Maßnahmen während der Herstellung von Anlagenteilen und Komponenten, von der Bestellung über die Auslegung und Fertigung bis zur Auslieferung auf die Baustelle
– Montageüberwachung: Qualitätssichernde Maßnahmen auf der Baustelle von der Eingangsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Anlage
Der Übergang von der Herstellung nach DGRL zum Betrieb nach BetrSichV, der mit der Prüfung vor der Inbetriebnahme nach § 15 beginnt, ist zwischen AG und AN zu vereinbaren. Insbesondere die Überführung verschiedener Liefer- und Leistungspakete sind zu beschreiben und mit der „Zugelassenen Überwachungsstelle“ (ZÜS) abzustimmen.