Dokumente sollen für bestimmte Aufgaben schnell verfügbar sein. Um dies zu erreichen ist eine Dokumentenkennzeichnung mit identifizierenden und klassifizierenden Informationen erforderlich.
Wesentliche Bestandteile der Dokumentenkennzeichnung sind Aussagen über den Darstellungsgegenstand und den Informationsinhalt des Dokuments.
Beide Informationen werden durch das Dokumentenkennzeichen abgebildet. Es besteht aus dem Objektkennzeichen, das den Darstellungsgegenstand bestimmt, und dem Dokumentenart-Klassenschlüssel (DCC), der den Informationsinhalt klassifiziert.
Der VGB-Standard VGB-S-832-00 beschreibt für Anlagen der Energieversorgung den Aufbau und die Bestandteile des Dokumentenkennzeichens. In Tabellen werden Objektschlüssel für übergeordnete Objekte (technisch oder administrativ) und die Zuordnung der DCC zu den üblichen Dokumentenbenennungen dargestellt.
Mit den Festlegungen dieser Richtlinie wird die Kommunikation zwischen allen mit der Handhabung von Dokumenten betrauten Partnern wesentlich verbessert. Unnötige Kosten können vermieden werden.
In der Richtlinie VGB-S-831-00 (vormals VGB-R 171) zur Lieferung der technischen Dokumentation für Anlagen der Energieversorgung wird festgelegt, welche weiteren Informationen zur eindeutigen Kennzeichnung von Dokumenten zu verwenden sind.
Basis für die vorliegende Richtlinie ist die DIN EN 61355-1 (VDE 0040-3) „Klassifizierung und Kennzeichnung von Dokumenten für Anlagen, Systeme und Ausrüstungen“.
Zusätzlich mit DCC als Excel-Datei.
Hinweis: Der VGB-Standard VGB-S-832-00-2021-0-DE-EN ersetzt die Publikationen VGB-S-832-00-2016-04-DE-EN, vormals VGB-B 103. Für bestehende Anwendungen verbleiben beide weiterhin im Lieferangebot (Bestellung per E-Mail an sales-media@vgbe.energy).