Diese Richtlinie beinhaltet die allgemeine Vorgehensweise bei Qualifizierungen und legt die Schritte für die Qualifizierung (Eignungsnachweis) einer zerstörungsfreien Prüfung fest. Die Qualifizierung soll sicherstellen, dass die zum Einsatz kommenden Prüfverfahren, Prüftechniken und Prüfgeräte geeignet sind, eine geforderte Prüfaufgabe unter Praxisbedingungen zu erfüllen. Diese Richtlinie enthält auch Anforderungen an das Prüfpersonal.
Die Qualifizierungsschritte leiten sich aus den speziellen Randbedingungen für wiederkehrende Prüfungen von nuklearen Kraftwerkskomponenten ab. Diese Vorgehensweise kann ebenso außerhalb dieses Bereiches angewendet werden.
Die Grundsätze zur Erstellung der ersten Ausgabe dieser Richtlinie stammten aus der „European Methodology for Qualification“, second issue, ENIQ REPORT No. 2, 1997, EUR 17299 EN, die im Rahmen des ENIQNetzwerkes (European Network for Inspection Qualification) der Europäischen Gemeinschaft erstellt wurde, und aus den vom deutschen Lenkungsausschuss ENIQ (Federführung: VGB) erstellten „Grundlagen für die Qualifizierung von zerstörungsfreien Prüfungen“. Diese VGB-ENIQ-Richtlinie ist eine Konkretisierung der „European Methodology for Qualification“ und berücksichtigt die Praxis im deutschen Aufsichtsverfahren sowie die Regelwerke und die Prüfpraxis für den deutschen Bereich. Diese Richtlinie gilt als allein anzuwendende Richtlinie im deutschen Bereich und kann auch international angewendet werden.
In der vorliegenden zweiten Ausgabe wurden die Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der ersten Ausgabe dieser Richtlinie eingearbeitet, die Inhalte der einzelnen Kapitel präzisiert und weitere Unterkapitel ergänzt. Sie berücksichtigt die Grundsätze der Richtlinie „European Methodology for Qualification of Non-Destructive Testing“, third issue, ENIQ REPORT No. 31, 2007, EUR 22906 EN.
(2010)