Dieser VGB-Standard ermöglicht dem Anwender eine technische und wirtschaftliche Beurteilung von Kraftwerksanlagen. Zudem kann mithilfe des VGB-Standards die
Wirkung von Preiseffekten und den gesetzlichen Vorgaben auf den Kraftwerksbetrieb analysiert werden. Im Detail erhält der Anwender Analysemöglichkeiten in der Beurteilung von Kraftwerksprozessen, zur Bewertung des Anlagenbetriebes und für die Bestimmung des wirtschaftlichen Erfolges.
Denn der Betrieb von Kraftwerken bzw. die Ausnutzung unterschiedlicher Technologien in der Energieumwandlung richtet sich im wettbewerblichen Umfeld neben einer
Reihe von Restriktionen vorrangig nach den Kosten wie auch nach den spezifischen politischen Rahmenbedingungen in den Strommärkten.
Mit den aufgezeigten Bewertungskriterien lassen sich u. a. Effizienz, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der einzelnen Technologien ermitteln, untereinander vergleichen
und die eigene Position der Kraftwerksanlage bestimmen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, die eigene Wettbewerbsposition zu beeinflussen.
Die vorliegende Überarbeitung enthält Anpassungen und Ergänzungen, die sich aus veränderten politischen Randbedingungen ergeben. Diese umfassen sowohl höhere
Anforderungen aus neuen Veröffentlichungs- und Registrierungspflichten von Erzeugungsanlagen und deren Produktionsdaten als auch geänderte Betriebsvoraussetzungen aufgrund weltweit wachsender Bestrebungen aus der Verstromung fossiler Ressourcen auszusteigen. Die Projektgruppe „Begriffsbestimmungen und Auswertungen“ hat die wesentlichen sich daraus ergebenden neuen und geänderten Begriffe und Definitionen in diesem VGB-Standard zusammengefasst.
Damit können auch weiterhin unterschiedliche Betrachtungen im internationalen Umfeld durchgeführt werden. Als Beispiele seien hier aufgeführt:
- Vermarktung und Optimierung des Einsatzes der Kraftwerkskapazitäten (inklusive Systemdienstleistungen)
- Vergleichende Bewertung der kostenoptimalen Betriebsszenarien unter Beachtung von Umweltrestriktionen (z. B. CO2 u. a.)
- Vorgabe von Zielsetzungen
- Durchführung von Benchmarkvergleichen (national bzw. international)
- Unterstützung von Transparenzprozessen
- Bereitstellung von Indikatoren für die Öffentlichkeitsarbeit u. a.
Für internationale Vergleiche ist darauf zu achten, dass die ggf. landesspezifisch unterschiedliche Bezugsbasis (Marktkennzahlen, Börsenpreise) zu berücksichtigen ist.